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Verkaufsbedingungen und Konditionen

(Version aktualisiert im Dezember 2023)

1. Definitionen

Distrelec: bedeutet Distrelec Schweiz AG, Grabenstrasse 6, 8606 Nänikon, Schweiz

Distrelec Retourenabteilung: Distrelec Schweiz AG, Grabenstrasse 6, 8606 Nänikon, Schweiz

Distrelec-Website: bezeichnet die Distrelec-Website unter www.distrelec.ch

Datenschutzrichtlinie: bezeichnet die Distrelec-Datenschutzrichtlinie, die unter https://www.distrelec.ch/cms/datenschutz

2. Allgemein

2.1 Für alle von Distrelec angenommenen Bestellungen von Produkten auf der Distrelec-Website gelten und diese Bedingungen . Für die Lieferung von Produkten durch Distrelec gelten keine anderen Bedingungen, es sei denn, sie wurden von einem Prokuristen von Distrelec schriftlich vereinbart oder sind in diesen Bedingungen ausdrücklich anders angegeben.

2.2 Alle Beschreibungen der Produkte, die auf der Distrelec-Website enthalten sind oder dem Käufer solcher Produkte (dem "Kunden") anderweitig mitgeteilt werden, sind nur annähernd und bilden keinen Bestandteil des Vertrags zwischen Distrelec und dem Kunden. Distrelec haftet gegenüber dem Kunden nicht für etwaige Fehler oder Auslassungen auf der Distrelec-Website, dem Distrelec-Katalog oder sonstiger Produktwerbung. Die Bewerbung von Produkten auf der Distrelec-Website stellt kein annahmefähiges Angebot dar, sondern ist lediglich eine Aufforderung von Distrelec an den Kunden, ein Angebot zum Kauf von Produkten abzugeben. Die Annahme der Bestellung des Kunden durch Distrelec erfolgt durch die schriftliche Bestätigung von Preis und Liefertermin durch Distrelec an den Kunden, womit ein Vertrag zwischen Distrelec und dem Kunden zustande kommt.

2.3 Produkte mit 10-stelligen Lagernummern, die mit '2508...' oder '2509...' beginnen ("Extended Range"-Produkte), werden von Distrelec nicht vorgehalten. Alle Klauseln in diesen Bedingungen, die sich ausdrücklich auf Produkte der erweiterten Produktpalette beziehen, haben Vorrang vor allen widersprüchlichen Bestimmungen an anderer Stelle in diesen Bedingungen.

2.4 Diese Bedingungen gelten nicht für Exportgeschäfte und auch nicht für Product Plus-Produkte, für die gesonderte Bedingungen gelten.

2.5 Distrelec ist ein Business-to-Business-Anbieter. Die Distrelec-Website ist für die Nutzung durch Geschäftskunden und nicht durch Privatpersonen, die als Verbraucher handeln und mindestens 18 Jahre alt sind ("Verbraucher"), bestimmt. Ungeachtet dessen bleiben die zwingenden Rechte eines Kunden, der als Verbraucher handelt, von diesen Bedingungen unberührt.

2.6 Die besondere Aufmerksamkeit des Kunden ist erforderlich für Klausel 12zu beachten, die bestimmte Beschränkungen der Haftung von Distrelec festlegt.

2.7 Die vorliegenden Bedingungen sind in Deutsch, Englisch und Französisch abgefasst.

3. Preise

3.1 Die Preise der Produkte entsprechen den Angaben auf der Distrelec-Website. Distrelec behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Preise und Produkte im gedruckten Katalog geändert werden können. Aktuelle Informationen sind auf der Distrelec-Website zu finden. Im Falle von Widersprüchen zwischen den auf der Distrelec-Website aufgeführten Preisen für Produkte und den Preisen im gedruckten Katalog sind die auf der Distrelec-Website aufgeführten Preise massgebend.

3.2 Der Preis für ein bestelltes Produkt ist der zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung durch Distrelec auf der Distrelec-Website angegebene Preis, mit Ausnahme von Produkten, die für eine Lieferung zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt bestellt werden ("Terminaufträge"). Der Preis für Terminaufträge kann von Distrelec nach dem Datum der Auftragsannahme durch schriftliche Mitteilung an den Kunden geändert werden.

3.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger lokaler Verkaufssteuern, die Distrelec in der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme geltenden Höhe hinzurechnet.

3.4 Die Preise der Extended Range Produkte entsprechen den Angaben auf der Distrelec Website, es sei denn, sie wurden schriftlich mit einem autorisierten Vertreter von Distrelec vereinbart. Preisnachlässe, die Distrelec in Bezug auf die von Distrelec gelagerten Standardprodukte oder andere Distrelec-Angebote gewährt, gelten nicht für Produkte aus dem erweiterten Sortiment. Die Produkte des erweiterten Sortiments werden getrennt von den Produkten des Standardlagers in Rechnung gestellt.

4. Bestellung

4.1 Distrelec behält sich das Recht vor, mit jeder Firma oder Person den Handel abzulehnen. Distrelec ist berechtigt, die Annahme einer Bestellung unabhängig vom Zahlungseingang abzulehnen, indem sie den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist nach Eingang der Bestellung bei Distrelec telefonisch, per E-Mail oder per Fax über die Nichtannahme informiert. Distrelec ist ferner berechtigt, angenommene Bestellungen zu stornieren, indem sie den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist nach Eingang der Bestellung bei Distrelec telefonisch, per E-Mail oder per Telefax schriftlich über die Stornierung informiert. Wenn Distrelec eine Bestellung ablehnt oder storniert, für die eine Zahlung erfolgt ist, wird sie dem Kunden den Betrag so schnell wie möglich zurückerstatten.

4.2 Distrelec führt die Bestellungen nach den Wünschen des Kunden aus, kann aber auf Wunsch des Kunden Ersatzprodukte liefern, oder wenn das Produkt durch die neueste Version ersetzt wurde. Soweit Bestellungen nicht vollständig aus dem Lagerbestand erfüllt werden können, wird der nicht erfüllte Restbetrag (nach Wahl des Kunden) entweder zurückgestellt und erfüllt, wenn Distrelec den nächsten verfügbaren Lagerbestand hat, oder storniert und dem Kunden zurückerstattet.

4.3 Der Kunde muss seine Bestellungen unter Verwendung der auf der Distrelec-Website oder im Distrelec-Katalog in Papierform angegebenen Lagernummern und Preiseinheiten aufgeben und angeben, welche Lieferoption er wünscht. Jede Bestätigung einer früheren Bestellung des Kunden muss mit dem Vermerk "NUR BESTÄTIGUNG" versehen oder auf andere Weise eindeutig als Bestätigung gekennzeichnet sein, um Doppelungen zu vermeiden. Bestellt der Kunde ein falsches Produkt oder eine falsche Anzahl von Produkten oder tätigt er eine Doppelbestellung, gelten die Bestimmungen von Artikel 13 (Stornierung und Rückgabe) Anwendung.

5. Lieferung

5.1 Vorbehaltlich der Stornierung, des Ersatzes oder der Nichterfüllung von Aufträgen des Kunden in Übereinstimmung mit Klausel 4 (Bestellung) liefert Distrelec die in der Bestellung des Kunden spezifizierten Produkte nur an Adressen in der Schweiz oder Liechtenstein. Distrelec kann Dritte mit der Lieferung der Produkte an den Kunden beauftragen.

5.2 Die Liefermöglichkeiten des Kunden und die entsprechenden Preise sind zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Distrelec-Website angegeben oder werden dem Kunden zum Zeitpunkt der Bestellung mitgeteilt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die im gedruckten Katalog angegebenen Liefermöglichkeiten und Preise Änderungen unterliegen und aktuelle Informationen auf der Distrelec-Website zu finden sind. Im Falle von Widersprüchen zwischen den auf der Distrelec-Website und im gedruckten Katalog aufgeführten Liefermöglichkeiten und Lieferpreisen für Produkte sind die auf der Distrelec-Website aufgeführten Liefermöglichkeiten und Lieferpreise massgebend.

5.3 Die Lieferpreise gelten pro Bestellung, unabhängig von der Anzahl der bestellten Produkte. Die Lieferung erfolgt an die übliche Geschäftsadresse des Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5.4 Distrelec ist bestrebt, die Produkte gemäß den auf der Distrelec-Website oder von den Distrelec-Mitarbeitern angegebenen Lieferfristen und -terminen (die "angegebenen Lieferfristen") zu liefern, doch gelten die angegebenen Lieferfristen nur annähernd, und Distrelec haftet nicht für die Folgen von Lieferverzögerungen. Der Zeitpunkt der Lieferung ist nicht entscheidend. Die Lieferung von Produkten, die im gedruckten Katalog oder auf der Distrelec-Website als besonders behandlungsbedürftig gekennzeichnet sind, kann (aufgrund der Beschaffenheit der Produkte) länger dauern.

5.5 Sollte eine Lieferung nicht innerhalb der angegebenen Lieferzeit erfolgen, wird sich Distrelec vorbehaltlich der Benachrichtigung des Kunden über eine solche Verzögerung bemühen, festzustellen, ob das Produkt geliefert wurde, und den Kunden über den Status der Lieferung oder die neue voraussichtliche Lieferzeit informieren. Distrelec kann nach eigenem Ermessen dem Kunden auch die gesamten Lieferkosten erstatten. Wenn eine geänderte Lieferzeit nicht akzeptabel ist, kann Distrelec nach eigenem Ermessen auch eine alternative Lieferoption anbieten. Dies sind die ausschließlichen Rechtsmittel des Kunden bei verspäteter Lieferung.

5.6 Distrelec ist bestrebt, Extended Range Produkte gemäss den auf der Distrelec Website publizierten Lieferfristen zu liefern. Alle diese Lieferzeiten sind nur annähernd, und es sind keine anderen Lieferoptionen für Produkte des erweiterten Sortiments verfügbar. Distrelec kann den Kunden nach dessen Bestellung benachrichtigen, wenn Distrelec nicht in der Lage ist, eine Bestellung für Produkte der erweiterten Produktpalette innerhalb der veröffentlichten Vorlaufzeit zu erfüllen, und kann alternative Optionen anbieten.

5.7 Für Bestellungen, die Produkte der erweiterten Produktpalette enthalten und deren Gesamtwert weniger als CHF 100 beträgt, wird eine zusätzliche Versand- und Bearbeitungsgebühr erhoben, die auf der Distrelec-Website veröffentlicht oder zum Zeitpunkt der Bestellung angegeben wird (derzeit CHF 10, kann aber von Zeit zu Zeit geändert werden). Für Bestellungen, die Produkte des erweiterten Sortiments enthalten und deren Gesamtwert CHF 100 oder mehr beträgt, wird keine zusätzliche Versand- und Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese Versand- und Bearbeitungsgebühren gelten pro Bestellung, unabhängig von der Anzahl der bestellten Sortimentserweiterungen, und werden auf die erste Lieferung von Sortimentserweiterungen im Rahmen der betreffenden Bestellung erhoben.

6. Inspektion, Lieferverzug und Nichtlieferung

6.1 Der Kunde muss die Produkte so schnell wie möglich nach der Lieferung oder Abholung überprüfen. Der Kunde muss Distrelec innerhalb von 10 Tagen nach dem Datum der Lieferung oder Abholung oder, im Falle von Ziffer iv, der angegebenen Lieferzeit oder einem aktualisierten geschätzten Liefertermin, detailliert informieren über:

  1. Jeder Mangel am Produkt, der bei einer angemessenen Prüfung erkennbar ist. In diesem Fall wird Distrelec nach eigenem Ermessen die Produkte ersetzen oder den Kaufpreis zurückerstatten. In jedem Fall muss der Kunde Pakete ablehnen, die ihm in beschädigtem Zustand geliefert werden;
  2. Fehlmengen an gelieferten Produkten. In diesem Fall wird Distrelec nach eigenem Ermessen die nicht gelieferten Produkte liefern oder den Preis der nicht gelieferten Produkte zurückerstatten;
  3. Jede Lieferung von Produkten, die nicht der Bestellung entspricht. In diesem Fall wird Distrelec nach eigenem Ermessen die Produkte ersetzen oder den Kaufpreis zurückerstatten; oder
  4. Nichtlieferung der Produkte (in diesem Fall gilt eine Frist von 10 Tagen ab dem voraussichtlichen Versanddatum). In diesem Fall liefert Distrelec die nicht gelieferten Produkte oder erstattet den Preis für die nicht gelieferten Produkte.

Die oben genannte Mitteilung an Distrelec muss nach dem auf der Distrelec-Website https://www.distrelec.ch/en/return-or-repair/cms/returnorrepair angegebenen Verfahren erfolgen.

6.2 Unterlässt der Kunde eine solche Mitteilung, so wird vermutet, dass die Produkte in jeder Hinsicht mit der Bestellung übereinstimmen und frei von offensichtlichen Mängeln sind, und es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Produkte entsprechend akzeptiert hat. Die Aufzeichnung von Distrelec über die versendeten Produkte (einschließlich der Menge) gilt als schlüssiger Beweis für die vom Kunden erhaltenen Produkte, sofern der Kunde nicht das Gegenteil beweist.

6.3 Die oben genannten Rechtsmittel sind die ausschließlichen Rechtsmittel des Kunden bei Nicht- oder Minderlieferung von Produkten oder bei offensichtlichen Mängeln an den Produkten oder bei Lieferung von Produkten, die nicht der Bestellung entsprechen.

7. Zahlung

7.1 Wenn Distrelec dem Kunden keinen Kredit eingeräumt hat, sind die Zahlungsbedingungen PayPal, Debitkarte oder Kreditkarte bei Bestellung. Bei Bestellungen von Verbrauchern akzeptiert Distrelec nach eigenem Ermessen die Zahlung per PayPal, Debitkarte oder Kreditkarte.

7.2 Kreditbedingungen (vorbehaltlich zufriedenstellender Referenzen und nach eigenem Ermessen von Distrelec) sind möglich. Wenn ein Kredit gewährt wurde, stellt Distrelec dem Kunden nach Annahme seiner Bestellung eine Rechnung aus. Diese Rechnung wird per E-Mail im PDF-Format versandt, sofern zwischen Distrelec und dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde ist verpflichtet, den Preis für das Produkt innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf ein von Distrelec schriftlich benanntes Bankkonto zu zahlen. Alle Zahlungen sind ohne Aufrechnung, Abzug oder Gegenforderung zu leisten.

7.3 Wird ein Betrag nicht zum Fälligkeitstermin gezahlt, so gilt dies unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel:

  1. alle zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Beträge des Kunden sofort fällig werden, auch wenn diese Beträge sonst erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig würden, und
  2. Distrelec kann dem Kunden eine Entschädigungsgebühr als Schätzung der administrativen und sonstigen vergeblichen Kosten von CHF 50 für ausstehende Beträge bis zu CHF 999.99, CHF 90 für ausstehende Beträge zwischen CHF 1'000 und CHF 9'999.99 und CHF 130 für ausstehende Beträge von CHF 10'000 oder mehr in Rechnung stellen; und
  3. Distrelec ist ferner berechtigt, dem Kunden ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung (sowohl vor als auch nach einem etwaigen Urteil) Zinsen auf den nicht gezahlten Betrag in Höhe von 4 Prozent pro Jahr über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen, der am 31. Dezember für den Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 30. Juni des folgenden Jahres und am 30. Juni für den Zeitraum vom 1. Juli bis einschließlich 31. Dezember gilt (jedoch in Höhe von 5 Prozent pro Jahr für jeden Zeitraum, in dem der Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank unter null Prozent liegt), wobei die Zinsen monatlich aufgezinst werden; und
  4. Distrelec kann die Annahme von Bestellungen stoppen und/oder Lieferungen aussetzen, bis die Zahlungen vollständig eingegangen sind.

8. Risiko und Eigenverantwortung

8.1 Bei Produkten, die in das Eigentum des Kunden geliefert werden, geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Produkte mit der Lieferung auf den Kunden über, es sei denn, der Kunde nimmt die Produkte zu Unrecht nicht ab; in diesem Fall geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem Distrelec versucht hat, die Produkte zu liefern. Bei Produkten, die der Kunde zur Abholung an einem Distrelec-Abholschalter bestellt, geht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes der Produkte zum Zeitpunkt der Abholung auf den Kunden über.

8.2 Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises (in bar oder per Überweisung) auf den Kunden über. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist Distrelec berechtigt, alle Produkte, deren Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, unverzüglich zurückzufordern. Der Kunde ermächtigt Distrelec und seine Beauftragten, die Produkte in diesem Fall zurückzuholen und zu diesem Zweck die Räumlichkeiten des Kunden zu betreten. Distrelec ist (nach eigenem Ermessen) berechtigt, den Eigentumsvorbehalt bei der zuständigen Behörde registrieren zu lassen, wobei die Kosten für eine solche Registrierung vom Kunden zu erstatten sind.

8.3 Die Einforderung oder Rücknahme der Produkte durch Distrelec entbindet weder den Kunden von seiner Verpflichtung zur Zahlung des Gesamtpreises und zur Abnahme der Produkte noch das Recht von Distrelec, den Gesamtpreis einzuklagen.

9. Informationen zu Produkt und Verfügbarkeit

9.1 Distrelec behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung Produkte einzustellen oder Konstruktionsänderungen vorzunehmen, die im Rahmen des kontinuierlichen Programms zur Produktverbesserung oder zur Unterstützung der Produktverfügbarkeit vorgenommen werden, und solche Änderungen können während der Laufzeit eines jeden Distrelec-Katalogs erfolgen. Die aktuellsten Informationen über die Verfügbarkeit und das Design der von Distrelec angebotenen Produkte finden Sie auf der Distrelec-Website.

9.2 Sofern nicht anders schriftlich bestätigt, ist nichts auf der Distrelec-Website oder in einem Distrelec-Katalog als Zusicherung der Herkunft, Herstellung oder Produktion der Produkte oder eines Teils davon zu verstehen.

10. Garantien und Rechtsbehelfe

10.1 Distrelec garantiert, dass kein von Distrelec gekauftes Produkt einen materiellen Mangel aufweist.

10.2 Im Falle eines materiellen Mangels eines solchen Produkts und vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 5 (Lieferung) wird Distrelec (nach eigenem Ermessen) das Produkt ersetzen oder reparieren oder den Kaufpreis zurückerstatten, wenn die Mängel bei der Lieferung offensichtlich sind.

10.3 Diese Garantien gelten nicht für Defekte, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Nichtbeachtung der Produktanweisungen oder durch Reparaturen oder Änderungen ohne Zustimmung von Distrelec entstanden sind.

10.4 Die in dieser Klausel genannten Rechtsbehelfe 10 sind die einzigen Rechtsbehelfe des Kunden bei einer Verletzung der Garantie und in Bezug auf die Lieferung oder Nichtlieferung von Produkten.

10.5 Die Verfügbarkeit der in dieser Klausel genannten Rechtsbehelfe 10 unterliegt:

  1. eine schriftliche Reklamation bei Distrelec vor der Rücksendung eines defekten Produkts und innerhalb von 12 Monaten für Kunden, die keine Verbraucher sind (für Kunden, die Verbraucher sind, innerhalb von 24 Monaten) ab dem ursprünglichen Versanddatum oder innerhalb der von Distrelec für bestimmte Produkte von Zeit zu Zeit schriftlich angegebenen Fristen (vorausgesetzt, dass für bestimmte RND- oder RS Pro-Produkte diese Frist von 12 bis 36 Monaten variieren kann, wie auf der Distrelec-Website angegeben); und
  2. der Kunde die betreffenden Produkte in Übereinstimmung mit den Anweisungen von Distrelec und in geeigneter Verpackung zurücksendet oder entsorgt bzw. zur Abholung durch Distrelec bereitstellt. Insbesondere muss der Kunde für jede Rücksendung eine Rücksendenummer von Distrelec erhalten und diese auf allen Papieren angeben sowie die ursprüngliche Rechnungsnummer für die Produkte und die Art des behaupteten Mangels angeben.

10.6 Sendet der Kunde mangelhafte Produkte abweichend von diesen Bestimmungen zurück, kann Distrelec diese Produkte zurückweisen und auf Kosten des Kunden an diesen zurücksenden.

10.7 Produkte, die von Distrelec ersetzt werden, gehen in das Eigentum von Distrelec über. Das Eigentum an den Ersatzprodukten geht auf den Kunden gemäß den Bestimmungen in Ziffer 8 (Gefahr und Eigentum) auf den Kunden über, und die Gewährleistungsfrist für das Ersatzprodukt entspricht der noch nicht abgelaufenen Gewährleistungsfrist für das mangelhafte Produkt.

10.8 Der Kunde kann gegen unwahre Angaben, auf die er sich bei der Bestellung von Produkten verlassen hat (es sei denn, diese unwahren Angaben wurden in betrügerischer Absicht gemacht), nur die in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich genannten Rechtsmittel einlegen.

10.9 Soweit nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen vorgesehen, werden alle stillschweigenden Garantien, Bedingungen und Konditionen (ob gesetzlich oder anderweitig) in Bezug auf die Lieferung oder Nichtlieferung von Produkten im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigenden Bedingungen der zufriedenstellenden Qualität, der Eignung für einen bestimmten Zweck).

10.10 Der Kunde erkennt an, dass er dafür verantwortlich ist, sicherzustellen, dass die von ihm bestellten Produkte für die von ihm beabsichtigten Zwecke geeignet sind.

11. Exportkontrolle und Nutzungsbeschränkungene

11.1 Bestimmte von Distrelec verkaufte Produkte unterliegen den Exportkontrollbestimmungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Europäischen Union und anderer Länder ("Exportgesetze"). Der Kunde muss diese Exportgesetze einhalten und alle Lizenzen oder Genehmigungen einholen, die für die Übertragung, den Export, die Wiederausfuhr oder den Import der Produkte erforderlich sind.

11.2 Der Kunde darf weder direkt noch indirekt Produkte an Länder oder Einrichtungen verkaufen, deren Verkauf gestatten, entsorgen, exportieren, reexportieren oder anderweitig bereitstellen, die unter Sanktionen oder einem Embargo des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Europäischen Union oder eines anderen Landes stehen.

11.3 Der Kunde versichert, dass die von Distrelec bezogenen Produkte nicht für die Konstruktion, Entwicklung, Herstellung oder den Einsatz von chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen, deren Trägersystemen oder für die Entwicklung von Massenvernichtungswaffen direkt oder indirekt verwendet, verkauft oder in Produkte eingebaut werden.

11.4 Die von Distrelec verkauften Produkte werden nicht für den Einsatz in lebenserhaltenden Systemen, chirurgischen Implantaten, Nuklear- oder Flugzeuganwendungen oder für Anwendungen empfohlen oder zugelassen, bei denen der Ausfall einer einzelnen Komponente zu erheblichen Schäden an Personen oder Sachen führen könnte.

11.5 Klassifizierungen von Produkten für Exportzwecke, einschließlich der ECCN- und Harmonisierten Zolltarif-Codes, sind nur für den internen Gebrauch von Distrelec bestimmt. Diese Informationen werden von Distrelec nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der ihr zum Zeitpunkt der Zusammenstellung zur Verfügung stehenden Informationen bereitgestellt. Distrelec übernimmt keine Gewähr für die Aktualität oder Richtigkeit dieser Informationen und haftet gegenüber dem Kunden nicht für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die dem Kunden aus dem Vertrauen auf diese Informationen entstehen. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden und ohne Rückgriff auf Distrelec. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Einhaltung aller anwendbaren Exportgesetze sicherzustellen, einschließlich der Bestimmung der korrekten Klassifizierung eines Artikels zum Zeitpunkt des Weiterexports.

12. Haftung

12.1 Vorbehaltlich der Klausel 12.3haftet Distrelec (unabhängig davon, ob sie aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder Pflichtverletzung oder anderweitig entstanden ist) nicht für Folgendes: (a) indirekte Verluste oder Folgeschäden; (b) Einnahmeverluste; (c) Gewinnverluste; (d) Produktivitätsverluste; (e) Produktionsverluste; (f) Geschäftsverluste oder erwartete zukünftige Geschäfte; (g) wirtschaftliche Verluste; oder (h) Schäden am Ruf oder am Firmenwert.

12.2 Wenn Distrelec ungeachtet anderer Bestimmungen in diesen Bedingungen haftet, ist die Haftung von Distrelec gegenüber dem Kunden, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen oder einer Bestellung ergibt, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig, insgesamt auf CHF 10.000 oder den Gesamtwert der Bestellung beschränkt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

12.3 Nichts in diesen Bedingungen (einschließlich und ohne Einschränkung dieser Klausel 12) schliesst die Haftung von Distrelec für Todesfälle oder Personenschäden aus, die durch Fahrlässigkeit von Distrelec oder ihren Mitarbeitern, Vertretern oder Subunternehmern verursacht wurden, oder für Betrug oder alles andere, was von Gesetzes wegen nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann.

13. Stornierungen und Rücksendungen ohne Fehler

13.1 Distrelec kann nach eigenem Ermessen und in schriftlicher Form die Stornierung einer Bestellung zulassen, wenn kein Mangel am Produkt vorliegt, sofern Distrelec die ihr entstandenen Kosten vom Kunden zurückfordert und die in dieser Klausel vorgesehene Bearbeitungsgebühr entrichtet. 13.

13.2 Im Falle der Stornierung nur eines Teils einer Bestellung kann Distrelec dem Kunden die Differenz des Verkaufspreises pro Einheit in Rechnung stellen, die auf die bis zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich ausgelieferte Menge im Vergleich zur bestellten Menge entfällt.

13.3 Für alle Produkte, die nicht aufgrund von Mängeln zurückgesandt werden, die durch die Garantie in Klausel 1 abgedeckt sind, kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. 10.

13.4 Kunden können Produkte nur unter den folgenden Bedingungen an Distrelec zurücksenden und eine Gutschrift, Rückerstattung oder einen Ersatz erhalten:

  1. Der Kunde sollte sich mit Distrelec in Verbindung setzen, um eine Rücksendenummer zu erhalten (die auf allen relevanten Papieren anzugeben ist).
  2. Die Rücksendung muss innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Lieferung (wie auf den Lieferpapieren angegeben) oder der Abholung des Produkts/der Produkte erfolgen.
  3. Die Produkte müssen im Originalzustand und in der Originalverpackung an Distrelec zurückgeschickt werden, und zwar in einem Zustand, in dem sie sofort wieder verkauft werden können;
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die auf der Distrelec-Website aufgeführten Anweisungen für die Rücksendung eines Produkts an Distrelec zu befolgen;
  5. Die Produkte müssen angemessen verpackt und deutlich beschriftet an die Distrelec-Retourenabteilung zurückgeschickt werden; und
  6. Der Kunde muss die Retourennummer auf dem zurückzusendenden Paket angeben.

13.5 Sendet der Kunde Produkte an Distrelec zurück, die nicht den Bestimmungen von Ziffer 13.4(i) - (vi) (z.B. nach Ablauf der Rückgabefrist oder in unbrauchbarem Zustand), kann Distrelec die Annahme der Rücksendung verweigern und die Produkte auf Kosten des Kunden an diesen zurücksenden oder eine Bearbeitungsgebühr erheben, die sich nach den tatsächlichen Kosten der Wiederaufbereitung richtet.

13.6 Von diesem Rückgaberecht ausgeschlossen sind Software, kalibrierte Produkte, Produktionsverpackungen, Produkte, die nicht im Katalog enthalten sind, Produkte mit erweitertem Sortiment, speziell angefertigte Produkte und alle Produkte, die als nicht stornierbar (NC) oder nicht rückgabefähig (NR) gekennzeichnet sind. Darüber hinaus akzeptiert Distrelec keine Rücksendungen von ESD-empfindlichen Geräten, bei denen die Unversehrtheit der originalen Distrelec ESD-Abschirmverpackung beeinträchtigt wurde, z.B. wenn der Beutel geöffnet und wieder verschlossen wurde oder wenn mehrere Beutel zusammengeheftet wurden.

13.7 Distrelec übernimmt keine Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung von Produkten auf dem Transportweg vom Kunden zu Distrelec, wenn Distrelec die Abholung nicht übernommen hat.

14. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt ist jedes Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Distrelec liegt (insbesondere Streiks, Pandemien, Epidemien, Krisen oder Ausbrüche, behördliche Maßnahmen, Verkehrsstaus, Ausfall einer externen Leitung oder die Unfähigkeit von Distrelec, für die Vertragserfüllung erforderliche Materialien oder Artikel zu beschaffen, außer zu erhöhten Preisen). Wird Distrelec durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erfüllung aller oder einzelner ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedingungen gehindert oder eingeschränkt, so ist Distrelec für die Dauer des Ereignisses von ihren Verpflichtungen entbunden und haftet nicht für Verzögerungen und/oder Ausfälle bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen während dieses Zeitraums. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 14 Tage an, kann Distrelec die betroffene Bestellung stornieren, ohne dem Kunden gegenüber zu haften.

15. Rechte an geistigem Eigentum

15.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Distrelec und ihre Lizenzgeber Eigentümer der geistigen Eigentumsrechte an der Distrelec-Website, den Katalogen von Distrelec und ihren Konzerngesellschaften, dem Inhalt der Kataloge und den Artikelnummern sind und dass deren vollständige oder teilweise Reproduktion ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Distrelec verboten ist.

15.2 Distrelec übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferten Produkte die geistigen Eigentumsrechte Dritter nicht verletzen.

16. Anti-Bestechung

16.1 16.1 Der Kunde verpflichtet sich (und sorgt dafür, dass die mit ihm verbundenen Personen oder andere Personen, die Waren im Zusammenhang mit diesen Bedingungen kaufen), alle geltenden Gesetze, Satzungen und Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption (die "einschlägigen Anforderungen") einzuhalten und zu erfüllen:

  1. keinen Mitarbeiter, Agenten oder Subunternehmer von Distrelec (direkt oder indirekt) zu einem Zugeständnis an den Kunden oder zur Gewährung eines Vorteils zu veranlassen, eine Handlung zu unterlassen oder zu verweigern, als Gegenleistung für ein Geschenk, Geld oder einen anderen Anreiz;
  2. keine Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen, die dazu führen, dass Distrelec gegen eine der Relevanten Anforderungen verstößt; und
  3. Distrelec unverzüglich über jedes Ersuchen oder jede Forderung nach unzulässigen finanziellen oder sonstigen Vorteilen jeglicher Art, die der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bedingungen erhält, zu informieren.

16.2 Finanzielle Beschränkungen für Geschenke und Bewirtung sind in der Anti-Bribery Policy von Distrelec enthalten und weitere Einzelheiten sind auf Anfrage erhältlich.

16.3 Jeder Verstoß gegen diese Klausel 16 ist ein wesentlicher Verstoß gegen diese Bedingungen, der nicht behoben werden kann.

17. Datenschutz und Kundeninformationen

17.1 Weitere Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.

18. Sonstiges

Verzicht

18.1 Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein Recht oder einen Rechtsbehelf im Rahmen dieser Bedingungen oder des Gesetzes durchzusetzen oder auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf und schließt auch nicht die Durchsetzung oder Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs zu einem späteren Zeitpunkt aus. Ein Verzicht auf einen Verstoß gegen die vorliegenden Bedingungen gilt nicht als Verzicht auf einen späteren Verstoß.

Variation

18.2 Eine angebliche Änderung dieser Bedingungen ist nur dann gültig, wenn sie schriftlich (mit Ausnahme von E-Mail) erfolgt und von jeder Partei oder in ihrem Namen unterzeichnet ist.

Recht und Gerichtsbarkeit

18.3 Der Vertrag zwischen Distrelec und dem Kunden auf der Grundlage dieser Bedingungen, wie sie auf jede Kundenbestellung anwendbar sind, unterliegt materiellem Schweizer Recht (wobei die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ausdrücklich ausgeschlossen wird) und der Kunde unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Zürich, wobei Distrelec den Vertrag vor jedem zuständigen Gericht durchsetzen kann.

Trennbarkeit

18.4 Sollte ein Teil dieser Bedingungen von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde für nicht durchsetzbar befunden werden oder bei einer bestimmten Auslegung als nicht durchsetzbar befunden werden, so ist es die ausdrückliche Absicht der Parteien, dass der betreffende Wortlaut so ausgelegt wird, dass eine solche Feststellung vermieden wird, und dass im Falle einer solchen Feststellung der Rest der betreffenden Bestimmung so ausgelegt wird, dass sie ihre volle Wirkung entfaltet.

Ausschluss von Rechten Dritter

18.5 Weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Bedingung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann von einer Person durchgesetzt werden, die nicht Vertragspartei ist.

Änderungen dieser Bedingungen und Konditionen

18.6 Sollten sich diese Bedingungen ändern, werden die überarbeiteten Bedingungen mit einem neuen Gültigkeitsdatum versehen und auf der Distrelec-Website veröffentlicht. Bitte schauen Sie regelmäßig nach, um sich über Aktualisierungen zu informieren. Das Datum des Inkrafttretens der vorliegenden Bedingungen ist der 31. Dezember 2023.